Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. Juni, 2025

Zusammenfassung

Bevor wir ins Detail gehen, haben wir die wichtigsten Punkte und Antworten zusammengefasst. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns besonders wichtig, daher kann Circle-Hand im monatlichen Plan jederzeit und im jährlichen Plan jährlich gekündigt werden. Alle Daten gehören dir und werden nicht an Dritte weitergegeben, sie können jederzeit im Excel-Format (CSV) exportiert werden.


Nun zu den Details:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Circle Hand UG, Bülowstr. 51, 10783 Berlin (auch als “wir” oder “Circle-Hand” bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu.

Präambel

Sofern Sie einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen haben oder Ihre Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen haben (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Lizenzvertrag“ genannt), erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Lizenzvertrag, in Ihrer Bestellung oder der Bestell-/Auftragsbestätigung folgende Leistungen & Rechte. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmen (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

a) Circle-Hand stellt eine browser­basierte Software zur Verfügung (nachfolgend auch „Software“, „Softwareleistungen“ oder „SaaS Leistungen“), die Ihnen folgende Kern­funktionen bietet:

  1. Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Artikel­daten­sätzen (Titel, Preis, Beschreibung, Bilder).

  2. Anlegen von Lieferkundinnen und Lieferkunden mit Kontakt- und Konditions­daten.

  3. Anzeige und Suche der im System gespeicherten Artikel- und Liefer­kunden­daten.

  4. Export aller im System gespeicherten Daten als CSV-Datei.

  5. Erstellen von PDF-Etiketten auf Basis der vom Kunden bereit­gestellten Daten.


b) Verfügbarkeit und Wartung

Die Software wird als SaaS ohne lokale Installation bereit­gestellt. Circle-Hand kann die Software wegen Wartung oder höherer Gewalt vorüber­gehend nicht verfügbar machen. Geplante Arbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.


c) Nutzungs­recht

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungs­recht für die Vertrags­laufzeit. Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.


d) Weiterentwicklung

Circle-Hand entwickelt die Software fortlaufend weiter, um gesetzliche Anforderungen, technische Innovationen oder Sicherheitsstandards umzusetzen. Funktions- oder Prozessänderungen, die den vertragsgemäßen Einsatz wesentlich beeinflussen, kündigt Circle-Hand dem Kunden vor Einführung in Textform an. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er bis spätestens 14 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform kündigen.

e) Optionale Dienstleistungen

Neben den SaaS Leistungen bieten wir optionale Dienstleistungen (u.a. auch Projektleistungen), wie unter anderem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Software an. Wenn Sie bspw. eine individuelle Betreuung beim Einsatz unserer Software wünschen, ist dies über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unser Aufwand anhand der dafür angefallenen Personentage oder nach Stunden abgerechnet.


f) Integrationen

Schnittstellen zu Fremd­systemen (z.B. Shopify, Zettle, SumUp) stellt Circle-Hand als freiwillige Zusatz­leistung ohne Funktions- oder Richtigkeits­garantie bereit. Die Daten­übertragung erfolgt auto­matisiert. Abgleich, Plausibilitäts­prüfung und Buchung liegen allein beim Kunden.


g) nicht geschuldet

Circle-Hand gibt keine steuerliche oder rechtliche Beratung, bietet keine Kassen- Buchführungs- oder Steuer­funktionen, und haftet nicht für Steuernachzahlungen, Bußgelder oder sonstige finanzielle Nachteile, die aus einer unzutreffenden steuerlichen Behandlung, aus fehlender TSE-Anbindung entstehen, es sei denn, Circle-Hand hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dem Kunden wird geraten vor der ersten Nutzung, bei wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen mit einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle, wie er seine steuerlichen Pflichten, insbesondere die Vorgaben des § 146a, die Beleg- und Aufzeichnungspflichten sowie die Anwendung der Steuer nach § 25a UStG, erfüllen kann. Circle-Hand bietet keine fortlaufende Prüfung der Daten­konsistenz zu Fremd­systemen.


h) Mitwirkungs­pflicht

Der Kunde schützt alle Zugangsdaten zur Software sowie das für die Registrierung verwendete E-Mail-Postfach vor dem Zugriff Dritter. Er verwendet starke, regelmäßig geänderte Passwörter, meldet sich nach jeder Sitzung ab, verhindert den Zugriff unbefugter Personen auf seine Endgeräte und Postfächer und informiert Circle-Hand unverzüglich in Textform, sobald ein Missbrauchsverdacht besteht. Auch wenn Circle-Hand in regelmäßigen Abständen Backups erstellt, exportiert der Kunde mindestens einmal monatlich alle Bewegungs- und Auszahlungs­daten und prüft sie eigenständig. Stellt der Kunde Abweichungen fest, meldet er diese unverzüglich in Textform.

§ 2 Vergütung für unsere Leistungen

  1. Unsere Leistungen erwerben Sie zu den Konditionen des jeweils gewählten Preis­modells oder nach einem individuell erstellten Angebot.

  2. Unsere Dienst­leistungen rechnen wir nach Aufwand ab.

  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatz­steuer am Ort der Leistung.

  4. Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus für den Vertrags­monat fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugs­zinsen. Circle-Hand behält sich die Sperrung des Zugangs bis zum Ausgleich vor.

  6. Preisanpassung und Tarifwechsel
    a) Umsatz­basierter Tarifwechsel
    Erreicht oder übersteigt der vom Kunden über Circle- Hand abgewickelte Netto­umsatz die im jeweils aktuellen Preis­verzeichnis genannte Schwelle, informiert Circle- Hand den Kunden hierüber mindestens 14 Kalendertage vor Monatsende in Textform. Der Tarif wechselt mit Beginn des folgenden Abrechnungs­monats in den nächst­höheren Plan, sofern der Kunde nicht binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Information in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, bleibt der bisherige Tarif bestehen; jede Partei kann den Vertrag dann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
    b) Funktions­basiertes / Nutzungsbasiertes Upgrade
    Bucht der Kunde eine Funktion, die ausschließlich in einem höheren Tarif enthalten ist, bietet Circle- Hand den Wechsel in diesen Tarif an und weist auf die Mehrkosten hin. Der Upgrade wird erst wirksam, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Erteilt der Kunde keine Zustimmung, kann er die Funktion nicht nutzen.
    c) Kosten­indizierte Preisanpassung
    Steigen oder sinken wesentliche Kostenfaktoren (Rechen­zentrum, Personal, Energie) nachhaltig, kann Circle- Hand die Vergütung im gleichen Verhältnis anpassen. Circle- Hand kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksam­werden in Textform an. Der Kunde kann bis zwei Wochen vor Wirksam­werden in Textform widersprechen. Bei Widerspruch läuft der Vertrag zu bisherigen Preisen weiter; jede Partei ist berechtigt, mit vier Wochen Frist zum Monatsende zu kündigen.
    d) Verfahren und Sonderkündigung
    Circle-Hand teilt die Anpassung vor Wirksam­werden in Textform mit. Übersteigt die Erhöhung 5 % pro Jahr, kann der Kunde bis 2 Wochen nach Zugang widersprechen. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum angekündigten Anpassungs­zeitpunkt.
    e) Preisverzeichnis
    Umsatz­schwellen, Tarife, Funktions­pakete und variable Nutzungs­entgelte sind im jeweils aktuellen Preis­verzeichnis aufgeführt, das Circle- Hand auf seiner Website veröffentlicht. Änderungen des Preis­verzeichnisses erfolgen nach den vorstehenden Regeln zu Preis- und Tarif­änderungen.

§ 3 Laufzeit des Vertrags

  1. Monatsplan: Der Vertrag beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, die Laufzeit beträgt einen Kalendermonat. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wenn ihn nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigt.

  1. Jahresplan: Entscheidet sich der Kunde für einen Jahresplan, beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Jahresplan verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn ihn nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigt.

  2. Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der Textform, eine E-Mail an mail at circle-hand.com genügt.

  3. Folgen der Vertragsbeendigung: Nach Wirksamwerden der Kündigung sperrt Circle-Hand den Zugang. Während gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bleiben die vom Kunden verarbeiteten Daten gespeichert, danach löscht Circle-Hand sie. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde alle Daten über die Exportfunktion herunterladen.

  4. Außerordentliche Kündigung: Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 4 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

Wir bieten Ihnen eine technische Grundlage durch unsere Software. Jegliche Verantwortung für Handlungen oder Inhalte, die Sie über unsere Software ausführen oder verarbeiten, liegt bei Ihnen. Dies bezieht sich auch auf Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Kunden oder Partnern treffen.


  1. Bei Nutzung unserer Software gelten allgemeine mietrechtliche Bestimmungen. Wartungsarbeiten wie Updates sind Bestandteil unserer Leistung, wobei weiterführende Unterstützung bei Vereinbarung angeboten wird. Nur bei zwingender Notwendigkeit aus technischen Gründen können Änderungen zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.

  2. Sie dürfen unsere Leistungen nicht kommerziell an Dritte weitergeben. Die Erbringung unserer Leistungen kann auch durch Dritte oder Subunternehmen erfolgen. Bei wesentlichen Änderungen, die Ihre Vertragsbeziehung negativ beeinflussen könnten, suchen wir Ihr Einverständnis. Bei höherer Gewalt, wie Pandemien oder Naturkatastrophen, kann die Erbringung unserer Leistungen vorübergehend eingestellt werden.

  3. Sie sind für die Handlungen Ihrer Nutzer verantwortlich. Durch Links in unserer Software könnten Sie auf externe Seiten weitergeleitet werden, für die wir keine Verantwortung übernehmen.

  4. Es ist Ihnen untersagt, unsere Software missbräuchlich zu nutzen, beispielsweise durch das Durchführen von Lasttests, das Verletzen von Rechten Dritter oder das Verwenden schadhafter Daten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen behalten wir uns vor, Ihren Zugang zu unserer Software zu beschränken oder zu kündigen.

  5. Sollten wiederholt Beschwerden über Sie vorliegen oder Sie sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten, behalten wir uns vor, Ihre Nutzung unserer Plattform einzuschränken oder den Vertrag zu kündigen. Sie werden jedoch rechtzeitig informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.

§ 5 Allgemeine Haftung

Circle-Hand übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kunde mit der Software bestimmte wirtschaftliche oder sonstige Ergebnisse erzielt. Die Nutzung der Software erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Circle-Hand haftet nicht für Schäden, die durch eine vom vertragsgemäßen Gebrauch abweichende oder unsachgemäße Anwendung der Software entstehen.


  1. Circle-Hand haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Circle-Hand nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt und höchstens auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Eintritt des Schadenereignisses gezahlten Entgelte beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen.

  3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Circle-Hand bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden oder Schäden, die auf Ansprüchen Dritter gegen den Kunden beruhen.

  4. Haftet Circle-Hand wegen Datenverlust, ist der Ersatz auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Angestellten sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Circle-Hand.

  6. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung der Leistungen haftet Circle-Hand ausschließlich nach Ziffer 1 dieses Paragrafen.

  7. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch drei Jahre nach Leistungserbringung. Für Ansprüche nach Ziffer 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  8. Der Kunde haftet für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Nutzer der Leistungen wie für eigenes Handeln. Der Kunde stellt Circle-Hand auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Nutzung der Leistungen durch den Kunden beruhen und die der Kunde zu vertreten hat.


§ 6 Gewährleistung für unsere Leistungen

Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Ihrer unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Ihre Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.


a) Sachmängel

  1. Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Ihren Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.

  2. Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.


b) Rechtsmängel

  1. Unsere Leistungen werden Ihnen frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangen.

  2. Auf unser Verlangen haben Sie uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Sie von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.

  3. Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.


c) Allgemein

  1. Mängelansprüche entfallen, wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben oder wenn die Leistungen von Ihnen zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.

  2. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.

§ 7 Ihr Nutzungsrecht an unseren Leistungen

a) Softwarenutzung & Allgemeines

  1. Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.

  2. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software sind Sie nicht berechtigt. Ihre Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

  3. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

  4. Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.


b) Open Source Software:

  1. An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Ihnen solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Sie übertragen werden können. Ihnen ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.


c) Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und Datenbankrechte, an der Software sowie an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die Circle-Hand im Rahmen dieses Vertrags erbringt, verbleiben ausschließlich bei Circle-Hand. Der Quellcode wird nicht überlassen.


d) Verbotene Handlungen

Dem Kunden ist es untersagt,

  1. die Software oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren,

  2. Funktionen der Software zum Zweck der Benchmark-Analyse, der Entwicklung, des Trainings oder der Vermarktung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen,

  3. Automatisierte Abfragen, Last- oder Sicherheitstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Circle-Hand durchzuführen

  4. Schutzvermerke, digitale Wasserzeichen oder technische Schutzmaßnahmen zu entfernen oder zu umgehen.


e) Audit-Recht  

  1. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Regelungen darf Circle-Hand einmal pro Vertragsjahr, bei Verdacht auf Pflichtverletzungen jederzeit, eine zumutbare Audit-Maßnahme (z. B. Log-Analyse oder Fragebogen) durchführen. Der Kunde wirkt dabei mit und gewährt die notwendigen Auskünfte.


f) Rechtsfolgen bei Verstößen  

Verstößt der Kunde gegen Buchstabe d), ist Circle-Hand berechtigt,  

  1. den Vertrag fristlos zu kündigen,  

  2. den Zugang zur Software sofort zu sperren,  

  3. eine Vertragsstrafe von bis 50.000 € je Verstoß zu verlangen, wobei die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen ist,  

  4. weitergehenden Schadensersatz sowie Unterlassung nach §§ 1004, 823 BGB geltend zu machen.  

  5. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt unberührt.


g) Nutzung durch Wettbewerber

Unternehmen, die Software- oder SaaS-Lösungen anbieten, die ganz oder überwiegend mit den Kernfunktionen von Circle-Hand konkurrieren, sowie Personen, die im Auftrag solcher Unternehmen handeln, dürfen unsere Software weder direkt noch indirekt verwenden, testen oder darauf zugreifen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Wettbewerber ist unzulässig. Verstößt der Kunde gegen dieses Wettbewerbsverbot, gelten die Rechtsfolgen nach § 7 f). Darüber hinaus kann Circle-Hand Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geltend machen.

§ 8 Übertragung auf Dritte

  1. Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Sie in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.

  2. Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Ihrer vorherigen Zustimmung. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

  2. Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

  3. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

  4. Die empfangende Partei hat organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem Stand der Technik geeignet sind, ein Ausspähen oder Abschöpfen von Geschäftsgeheimnissen durch Wettbewerber zu verhindern. Bei einem Verstoß liegt ein schwerwiegender Grund zur außerordentlichen Kündigung vor.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.

  2. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

  3. Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.

  4. Unbeschadet des Gerichtsstands nach Satz 2 ist Circle-Hand berechtigt, wegen Verletzungen der in § 7 d)–f) sowie § 4 h) genannten Pflichten vor jedem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere Unterlassung nach §§ 935 ff. ZPO, zu beantragen.

  5. Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei Ihnen.

  6. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn Sie einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprechen und wir Sie vorab auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprechen Sie der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten, werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen von uns für Sie bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Sie vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

  7. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.