logo-circle-hand
← Zurück zur Übersicht

Vorlage Kommissionsvertrag mit AGBs für Secondhand Shops

12. März, 2024 • LENNART WITTSTOCK
vorlage-kommissionsvertrag-ladenbild

Ein gut strukturierter Kommissionsvertrag ist unerlässlich. Er schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien — für dich als Geschäftsinhaber:in und für die Lieferkund:innen. Unsere Vorlage hilft dir, schnell und einfach einen Vertrag aufzusetzen. Außerdem haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst, damit du gleich loslegen kannst.

Wichtige Punkte des Kommissionsvertrags und warum sie wichtig sind:

1. Definition der Vertragsparteien: Das klare Benennen von dir als Kommissionär und deinen Lieferkund:innen macht von Anfang an deutlich, wer welche Rolle im Geschäftsverhältnis einnimmt. Die Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer ist nicht nur für die Dokumentation wichtig, sondern erleichtert auch die Kommunikation enorm.
2. Über die Warenannahme: Indem du feste Regeln für die Warenannahme setzt und eine Artikelliste erstellst, sorgst du für Ordnung und Übersicht. Außerdem stellst du sicher, dass nur Artikel, die bestimmte Qualitätskriterien (z. B. Marke und Zustand) erfüllen, in dein Sortiment kommen. Das spart dir Zeit und Mühe und macht deine Arbeit effizienter.
3. Zur Preisfestlegung: Die Vereinbarung, dass du den Verkaufspreis festlegst, falls keine Preisvorstellung von deinen Lieferkund:innen kommt, gibt dir die Flexibilität, auf Basis deiner Erfahrung und des aktuellen Marktwerts zu handeln. Auch ist es praktisch, wenn festhältst, dass du die Preise selbst nach deinen Erfahrungswerten reduzieren kannst. Das sichert faire Preise für alle und hält dein Geschäft konkurrenzfähig.
4. Vergütung und Gebühren: Die klare Aufteilung des Verkaufserlöses und das eventuelle Abziehen einer Bearbeitungsgebühr schaffen Transparenz. Wenn du Preise anpassen musst, weiß jeder Bescheid, und das Vertrauen bleibt erhalten. Die Regelung mit der Mehrwertsteuer zeigt, dass du auch die rechtlichen Aspekte im Blick hast.
5. Kommissionsfrist und was danach passiert: Indem du eine feste Frist setzt und festlegst, was mit nicht abgeholten Artikeln geschieht, behältst du die Kontrolle über dein Lager. Das macht es einfacher, Platz für Neues zu schaffen und gleichzeitig sozial verantwortlich zu handeln, indem du übrig gebliebene Ware spendest oder entsorgst.
6. Keine Haftung für Verlust oder Beschädigung: Du solltest klarstellen, was passiert, wenn die Ware z. B. gestohlen oder beschädigt wird. Dies schützt dich vor unerwarteten Risiken. Es ist wichtig, dass jeder versteht, unter welchen Umständen du nicht haftbar bist und gibt Sicherheit auf beiden Seiten.
7. Datenschutz ernst nehmen: Deine Lieferkund:innen darauf hinzuweisen, dass ihre Daten sicher bei dir sind und nur intern genutzt werden, stärkt das Vertrauen. Datenschutz ist ein wichtiges Thema, und du zeigst, dass du es ernst nimmst.
8. Vertragsklauseln, die Sicherheit geben: Die Salvatorische Klausel hilft, den Rest des Vertrags gültig zu halten, selbst wenn ein Teil davon unwirksam sein sollte. Und mit der Verjährungsfrist für Auszahlungsansprüche sorgst du dafür, dass finanzielle Angelegenheiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums geklärt werden müssen.

Vorlage Kommissionsvertrag mit AGBs für dein Secondhand Geschäft

Du kannst entweder den Text in z. B. eine Word-Datei kopieren oder hier direkt als Word-Datei oder PDF herunterladen.

Kommissionsvertrag (inkl. AGB)
Kommissionär: [Name deines Geschäfts]
Adresse: [Straße, PLZ/Ort]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Telefon: [Telefonnummer]

Kommittent:
Name: ____________________
Straße: ____________________
PLZ/Ort: ___________________
E-Mail: ____________________
Telefon: ___________________

Grundsätzliches:
[Dein Geschäftsname] ermöglicht Privatpersonen, Waren als Kommissionsware zu verkaufen. Dieser Vertrag und die dazugehörige Artikelliste sind die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Für Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigung (z. B. während der Anprobe) der Ware kann keinerlei Haftung übernommen werden.

Warenannahme:
Die Annahme der Waren erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Alle Waren werden in einer Artikelliste erfasst und mit einem Verkaufspreis versehen. Sollte seitens des Kommittenten keine Preisvorstellung angegeben werden, entscheidet der Kommissionär selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Wir können nur funktionsfähige, unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Markenwaren in Kommission nehmen. Fast Fashion oder Discounterware wird nicht angenommen. Wenn die Kleidungsstücke zusätzlich gebügelt werden, freuen wir uns besonders, denn dann lassen sie sich noch besser verkaufen. Der Kommittent bestätigt mit diesem Vertrag, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist. Die Ware geht nicht in das Eigentum des Kommissionärs über, der Kommissionär ist lediglich berechtigt, die ihm überlassene Ware zu verkaufen.

Vergütung:
Der Kommittent erhält einen Anteil von [xx]% vom Brutto-Verkaufspreis. Eine Bearbeitungsgebühr von [Betrag] wird bei der Auszahlung abgezogen. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall preislich zu reduzieren. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler, Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren. Vom erzielten Verkaufserlös ist die gesetzliche Mehrwertsteuer durch den Kommissionär abzuführen. Die Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt nach Vertragsablauf, die Auszahlung während der Vertragslaufzeit auf Kulanzbasis. Alle Auszahlungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungsfrist.

Kommissionsfrist:
Die Ware wird für [x] Monate in Kommission genommen. Nicht verkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Frist abgeholt werden. Die nicht in diesem Zeitraum abgeholte Ware geht automatisch in das Eigentum des Kommissionärs über und wird gespendet oder entsorgt.

Datenschutz:
Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert
und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine

Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

Mit Ihrer Unterschrift wird der Kommissionsvertrag mit seinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.

____________________________
Datum und Ort

____________________________
Unterschrift Kommissionär

____________________________
Unterschrift Kommittent

Hast du Fragen zu Circle Hand?

mail@circle-hand.com

Rufe uns an:
+49 157 70416520

Lennart Wittstock

Lennart Wittstock

Founder - Circle-Hands